Entscheidest du dich bei deiner Gründung dafür, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, musst du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und auch die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt entfällt. Du hast somit weniger Aufwand mit deinen Finanzen, kannst dafür aber auch die Vorsteuer, die du bereits bezahlt hast (z. B. an Lieferanten), dem Finanzamt gegenüber nicht geltend machen.
Als Kleinunternehmerin (wenn du kein Kaufmann und nicht im Handelsregister eingetragen bist) darfst du damit die einfache Buchführung betreiben und kannst deinen Gewinn am Jahresende mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Du musst die Anlage EÜR gemeinsam mit deiner Steuererklärung bis zum 31.7. des Folgejahres beim Finanzamt einreichen.
Die Umsatzgrenze für dich als Kleinunternehmerin liegt aktuell bei 22.000 Euro pro Jahr.
Auch wenn du durch die Kleinunternehmerregelung weniger Aufwand mit deinen Finanzen hast, ist dieser Bereich wichtig und sollte immer eine gewisse Priorität haben! Weder wirft es ein gutes Licht auf dich als Unternehmerin, wenn dich mehrmals Zahlungserinnerungen oder Mahnungen erreichen. Noch ist es vorteilhaft für deine finanzielle Situation wenn du versäumst, deine Leistung oder Lieferung rechtzeitig in Rechnung zu stellen.
Wie kannst du die Buchhaltung erledigen?
>> Du hast die Möglichkeit, mit selbst gestalteten Vorlagen zu arbeiten und deine Belege und Rechnungen chronologisch in einem Kassenbuch für einfache Buchführung oder in einer Excelliste einzutragen.
>> Du kannst aber auch mit einer Buchhaltungssoftware arbeiten und darüber deine Finanzen erledigen. Mit welcher Buchhaltungssoftware ich arbeite, erzähle ich dir bei Tipps und Tools.
Bei einer Eingangsrechnung handelt es sich um eine Rechnung, die bei dir und deinem Unternehmen eingeht.
Z. B. von einer Grafikerin, die dir ein Logo erstellt hat, oder für einen Onlinekurs, den du gekauft hast.
Mit der Ausgangsrechnung hingegen stellst du deiner Kundin bzw. deinem Kunden deine erbrachte Leistung oder eine Lieferung in Rechnung. Es handelt sich also um die Rechnung, die von deinem Unternehmen ausgeht.
Was, wenn bis dahin kein Geldeingang vorhanden ist?
>> Dann kannst du natürlich eine "offizielle" Zahlungserinnerung versenden. Aus meiner Erfahrung heraus weiß ich aber, dass es oft schon reicht mit einer freundlichen E-Mail daran zu erinnern.
Während du mit einer Rechnung eine Ware oder Leistung in Rechnung stellst, bestätigst du mit einer Quittung sofort den Erhalt einer Leistung oder Zahlung. Das könnte z. B. der Fall sein, wenn du Klavierunterricht gibst und deine Leistung direkt im Anschluss bar bezahlt wird. Du kannst ganz einfach mit einem Quittungsblock arbeiten.
Hast du noch Fragen zu mir oder zu meinem Angebot? Schreib mir gerne eine E-Mail, ich melde mich zeitnah bei dir.