Deine Finanzen

Die Sonderregelung für die Kleinunternehmerin

Entscheidest du dich bei deiner Gründung dafür, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, musst du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und auch die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung  für das Finanzamt entfällt. Du hast somit weniger Aufwand mit deinen Finanzen, kannst dafür aber auch die Vorsteuer, die du bereits bezahlt hast (z. B. an Lieferanten), dem Finanzamt gegenüber nicht geltend machen.

 

Als Kleinunternehmerin (wenn du kein Kaufmann und nicht im Handelsregister eingetragen bist) darfst du damit die einfache Buchführung betreiben und kannst deinen Gewinn am Jahresende mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Du musst die Anlage EÜR gemeinsam mit deiner Steuererklärung bis zum 31.7. des Folgejahres beim Finanzamt einreichen.

 

Die Umsatzgrenze für dich als Kleinunternehmerin liegt aktuell bei 22.000 Euro pro Jahr. 

Deine Finanzen gut strukturieren

Auch wenn du durch die Kleinunternehmerregelung weniger Aufwand mit deinen Finanzen hast, ist dieser Bereich wichtig und sollte immer eine gewisse Priorität haben! Weder wirft es ein gutes Licht auf dich als Unternehmerin, wenn dich mehrmals Zahlungserinnerungen oder Mahnungen erreichen. Noch ist es vorteilhaft für deine finanzielle Situation wenn du versäumst, deine Leistung oder Lieferung rechtzeitig in Rechnung zu stellen.

 

Wie kannst du die Buchhaltung erledigen?

>> Du hast die Möglichkeit, mit selbst gestalteten Vorlagen zu arbeiten und deine Belege und Rechnungen chronologisch in einem Kassenbuch für einfache Buchführung oder in einer Excelliste einzutragen.

>> Du kannst aber auch mit einer Buchhaltungssoftware arbeiten und darüber deine Finanzen erledigen. Mit welcher Buchhaltungssoftware ich arbeite, erzähle ich dir bei  Tipps und Tools.

Die Eingangsrechnung

Forderungen an dich

Bei einer Eingangsrechnung handelt es sich um eine Rechnung, die bei dir und deinem Unternehmen eingeht.
Z. B. von einer Grafikerin, die dir ein Logo erstellt hat, oder für einen Onlinekurs, den du gekauft hast.

  • Sammle deine Eingangsrechnungen für eine bessere Übersicht an einem (!) zentralen Ort.
  • Digitale Eingangsrechnungen kannst du in einem eigens dafür angelegten Ordner abspeichern und entsprechend benennen.
  • Damit du alle Rechnungen digital vorliegen hast kannst du diese, die dich per Post erreichen, einscannen oder abfotografieren. Und dann auch im entsprechenden Ordner abspeichern.
  • Im Normalfall reichen reichen dir zwei bis drei Tage pro Monat aus, an denen du dich um die Bezahlung deiner Rechnungen kümmerst.
Die Ausgangsrechnung

Deine Leistung in Rechnung stellen

Mit der Ausgangsrechnung hingegen stellst du deiner Kundin bzw. deinem Kunden deine erbrachte Leistung oder eine Lieferung in Rechnung. Es handelt sich also um die Rechnung, die von deinem Unternehmen ausgeht.

  • Je nachdem, in welcher Branche du tätig bist, kannst du ein bis zwei Tage im Monat festlegen, an denen du deine Rechnungen schreibst.
  • Natürlich darfst du nach Erreichen deines gesetzten Zahlungsziels nicht vergessen, den Geldeingang zu überprüfen.

Was, wenn bis dahin kein Geldeingang vorhanden ist?

>> Dann kannst du natürlich eine "offizielle" Zahlungserinnerung versenden. Aus meiner Erfahrung heraus weiß ich aber, dass es oft schon reicht mit einer freundlichen E-Mail daran zu erinnern. 


Die Quittung

Der Erhalt einer Zahlung

Während du mit einer Rechnung eine Ware oder Leistung in Rechnung stellst, bestätigst du mit einer Quittung sofort den Erhalt einer Leistung oder Zahlung. Das könnte z. B. der Fall sein, wenn du Klavierunterricht gibst und deine Leistung direkt im Anschluss bar bezahlt wird. Du kannst ganz einfach mit einem Quittungsblock arbeiten.

 

  • Achte darauf, dass alle wichtigen Angaben auf deiner Quittung vermerkt sind.
  • Das Original bekommt der Zahler, der Durchschlag ist für deine Unterlagen bestimmt.
  • Auch für bar bezahlte Einnahmen hast du eine Aufzeichnungspflicht und musst diese als Einnahmen erfassen.

Blogartikel zu Finanzen

Eine korrekte Rechnung stellen als Kleinunternehmerin

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